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Ehrungen des Landes Hessen Vorlesen

Ehrenbrief des Landes Hessen
Der Ehrenbrief des Landes Hessen wird nach der Stiftungsurkunde vom 23. Mai 1973, in der Fassung vom 23. Mai 2002, an Personen verliehen, die in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise mindestens 12 Jahre ehrenamtlich tätig waren und dieser Auszeichnung würdig sind.

Hessischer Verdienstorden
Nach dem Stiftungserlass vom 01.Dezember 1989, in der Fassung vom 22. Juli 2002, wird der Hessische Verdienstorden für hervorragende Verdienste um das Land Hessen verliehen. Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaberinnen und Ordensinhaber und der jährlichen Verleihungen begrenzt. Bei der Verleihung des Verdienstordens sollen verdiente Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung berücksichtigt werden. Auch Persönlichkeiten, die nicht in Hessen ihren Wohnsitz haben können ausgezeichnet werden.