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Beflaggung vor öffentlichen Gebäuden Vorlesen

Beflaggung des Kasseler Rathauses; © Stadt Kassel: Foto: Internetredaktion

Wie vor den meisten öffentlichen Gebäuden, stehen auch vor dem Rathaus Flaggenmaste. Wann und wie öffentliche Gebäude in Deutschland zu beflaggen sind, wird im "Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude" vom 27. April 1993 geregelt. Die Beflaggung für Hessen ist in der Beflaggungsverordnung der Bundesländer geregelt. Die nachfolgende Aufstellung gilt nur für Hessen.

Weitere Beflaggungen zu besonderen Anlässen kann das Innenministerium anordnen.

27. Januar Halbmast
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
1. Mai Tag der Arbeit
9. Mai Europatag der Europäischen Union
23. Mai Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949
17. Juni Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR am 17. Juni 1953
20. Juli Jahrestag des Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944 und Gedenken an den Deutschen Widerstand gegen das NS-Regime.
1. Sonntag (in der Regel) im September Tag der Heimat
3. Oktober Tag der Deutschen Einheit, anlässlich der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990
2. Sonntag vor dem 1. Advent Halbmast
Volkstrauertag: Zur Erinnerung an die Opfer der Weltkriege und des Nationalsozialismus seit 1952
1. Dezember Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen
Am Tag allgemeiner Wahlen Bürgermeisterwahlen, Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen, Parlamentswahlen, Europaparlamentswahlen