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Oberbürgermeisterwahl Vorlesen

Die sogenannten Direktwahlen müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin abläuft. Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt, können aber mit einer überregionalen Wahl zusammengefasst werden, wenn diese in einem zeitlichen Zusammenhang stattfinden; den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl bestimmt die Stadtverordnetenversammlung.

Direktwahlen werden im Wesentlichen nach den selben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

Eine Stichwahl findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.

Die letzte Oberbürgermeister-Direktwahl fand am Sonntag, 27. März 2011 statt. Gewählt wurde Amtsinhaber Bertram Hilgen/SPD mit 51,32% der abgegebenen gültigen Stimmen.

Direktgewählte können von der Bevölkerung auch wieder abgewählt werden!
Die Abwahl ist eine spiegelbildliche Einrichtung zur Direktwahl. Das Verfahren wird durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eingeleitet. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die eigentliche Abwahl vollzieht sich dann nach den für einen Bürgerentscheid geltenden Bestimmungen. Der Amtsinhaber ist abgewählt, wenn sich hierfür eine Mehrheit der gültigen Stimmen findet, die mindestens 30% der Wahlberechtigten ausmacht.