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Europawahl Vorlesen

Der Akt zur Einführung allgemeiner, unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung (Direktwahlakt) sieht zusammen mit dem EG-Vertrag vor, dass die 785 Mitglieder des Europäischen Parlaments (Stand Juli 2004 nach der Osterweiterung) in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen davon 99 Abgeordnete. Nach Artikel 8 des Direktwahlakts richtet sich das Wahlverfahren nach den innerstaatlichen Bestimmungen.

Das Europawahlgesetz regelt demzufolge nur die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 GG, sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der EU (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublick Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenvorschlägen. Diese können entweder als Listen für einzelne Bundesländer oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Eine zusätzliche Wahl in Wahlkreisen findet nicht statt. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Bei der Verteilung der Mandate werden nur diejenigen Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens 5% der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Die Verteilung der Sitze erfolt nach dem Verfahren der mathematischen Proportion.


Nächste Europawahl

Die nächste Europawahl wird voraussichtlich im Juni 2014 erfolgen.