Ausländerbeiratswahl
In Kassel wurde erstmals am 31. Mai 1981 ein Ausländerbeirat von der ausländischen Bevölkerung auf Grund einer kommunalen Satzung gewählt. Es war einer der ersten direkt gewählten Ausländerbeiräte in der Bundesrepublik und nahm aufgrund seiner Mitwirkungsmöglichkeiten bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Nicht zuletzt dem Kasseler Ausländerbeirat ist es zu verdanken, dass seit 1992 Ausländerbeiräte in allen hessischen Gemeinden gewählt werden müssen, in denen mehr als 1000 ausländische Einwohner gemeldet sind.
Die Wahlperiode des Ausländerbeirates dauert fünf Jahre. In Kassel sind 37 Mitglieder zu wählen. Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen. Wahlberechtigt sind nur ausländische Einwohner, auch Unionsbürger, und Staatenlose. Deutsch-ausländische Doppelstaatler und Personen, die in Deutschland eingebürgert wurden, verfügen über das passive Wahlrecht. Das bedeutet, dass sie auf einer von den ausländischen Einwohnern aufgestellten Liste kandidieren dürfen, sich selbst aber nicht an der Wahl durch Stimmabgabe beteiligen können.
Dies erscheint auf den ersten Blick widersprüchlich, hat aber einen realen Hintergrund. Diese Möglichkeit wurde eröffnet, weil die zweite und dritte Generation der Zuwanderer sich verstärkt einbürgern lässt, hier geborene Kinder zum größten Teil automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und deshalb die Gefahr besteht, dass Ausländerbeiräte im Laufe der Zeit zu ausländischen "Seniorenbeiräten" werden.
Nächste Ausländerbeiratswahl
Die nächste Ausländerbeiratswahl wird voraussichtlich im November 2015 erfolgen.