Der Ältestenrat besteht aus dem Vorstand der Stadtverordnetenversammlung , den Fraktionsvorsitzenden und dem Oberbürgermeister bzw. der Oberbürgermeisterin oder deren Vertretern bzw. Vertreterinnen.
Der Ältestenrat berät den Stadtverordnetenvorsteher bzw. die Stadtverordnetenvorsteherin bei der Führung der Geschäfte. Er entscheidet über Widersprüche gemäß § 32 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.
Der Ältestenrat wird durch den Stadtverordnetenvorsteher bzw. die Stadtverordnetenvorsteherin einberufen. Auf Verlangen einer Fraktion muss er binnen einer Woche einberufen werden. Er tagt in der Regel zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich.
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