Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen garantieren den Gemeinden das Recht zur Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten. Die Organe der hessischen Gemeinden sind die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand. In den Städten führen sie die Bezeichnung Stadtverordnetenversammlung und Magistrat.