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Ein Fall von Hirnhautentzündung in Kasseler Kita - Schutz der Kontaktpersonen sichergestellt Vorlesen

Kassel (psk). Ein vierjähriges Mädchen, dass die Kasseler Kindertagesstätte Rasselbande besucht, ist am Montag, 6. September, an einer Hirnhautentzündung erkrankt. Es wurde noch am gleichen Tag in das Kinderkrankenhaus Park Schönfeld eingewiesen, wo es auf der Intensivstation behandelt wird. Die Meldung über den Fall erhielt das Gesundheitsamt am Dienstag früh. Es sorgte gemeinsam mit den niedergelassenen Kinder- und Hausärzten, die die Kindergartenkinder betreuen, für die rasche Gabe einer vorbeugenden Antibiotikagabe an die Kontaktpersonen, damit diese nicht erkranken können. Als Kontaktpersonen gelten neben den Kindergartenkindern auch die Erzieherinnen, die Familienangehörigen des erkrankten Kindes und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens, die an der Versorgung des Kindes beteiligt sind.
Gesundheitsamtsleiterin Dr. Müller appelliert an die Eltern der Kinder, die Kontakt mit dem erkrankten Kleinkind hatten, auf die Einnahme der verordneten Medikamente zu achten, da eine bestimmte Dosierung in der Regel über zwei Tage erst ausreichend vor der Krankheit schützt.
Der Kindergarten war vorsorglich bis einschließlich Mittwoch, 8. September, geschlossen.
Am Mittwoch, 8. September, wurde ein zweites Kind, bei dem die vorbeugende Antibiotikagabe wegen Ausspuckens des Medikamentes fehlgeschlagen war, mit einem fieberhaften Infekt stationär aufgenommen. Eine Meningitis ist hier bislang jedoch nicht nachgewiesen.
"Hirnhautentzündungen durch Meningokokken können immer gefährlich verlaufen, deshalb ist der rechtzeitige Schutz der Kontaktpersonen durch eine möglichst frühzeitige Antibiotikagabe entscheidend", sagt Dr. Karin Müller, die Leiterin des Gesundheitsamtes Region Kassel. Dank der guten Zusammenarbeit mit der Kita, der Klinik und den niedergelassenen Ärzten konnte dieser notwendige Schutz rasch sichergestellt werden, betonte sie. Eine solche Antibiotikaprophylaxe ist bis zu zehn Tagen nach einem Kontakt mit einem Meningitiserkrankten sinnvoll. Wer als Kontaktperson das Antibiotika eingenommen hat, ist bereits 24 Stunden nach Einnahme nicht mehr ansteckungsfähig und kann Arbeitsplatz oder Gemeinschaftseinrichtungen wieder betreten. Kontaktpersonen, die eine Antibiotikaeinnahme verweigern, werden zehn Tage vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen.
"Insgesamt ist das Schutzprogramm, das für einen solchen Fall vom Gesundheitsamt vorgesehen ist, hier gut gelaufen", betont die Leiterin des Gesundheitsamtes Region Kassel und fügt hinzu, eine Meningokokken-Meningitis sei zwar ein seltenes Ereignis, es sei aber nicht der erste Fall, auf den das Gesundheitsamt habe reagieren müssen.
Am praktischen Handeln aller Beteiligten sei nichts auszusetzen, lobte Dr. Karin Müller. Gleichzeitig stellte sie klar: "Die Gabe eines Antibiotikums für Kontaktpersonen eines namentlich bekannten Patienten gilt als so genannte individuelle Postexpositionsprophylaxe und fällt daher in die Kostenerstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung."


14.09.2010: Aktueller Stand

Im Umfeld des erkrankten Kindes sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Der zwischenzeitliche Verdacht einer weiteren Meningitiserkrankung hat sich nicht bestätigt. Die Inkubationszeit der Erkrankung ist mittlerweile verstrichen. Folgeerkrankungen sind nicht zu erwarten. Das erkrankte Kind wird weiterhin intensivmedizinisch behandelt, der Zustand ist stabil.



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