Der zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt die zahnärztliche Gesundheitsvorsorge (Gruppenprophylaxe) in den Grund-, Gesamt- und Förderschulen unserer Region Kassel durch. Die Gruppenprophylaxe ist geregelt in §21 Sozialgesetzbuch V. Drei Untersuchungsteams bestehen aus je einem/r Zahnarzt/ärztin und mindestens einer zahnärztlichen Prophylaxehelferin. Wir betreuen ca. 22.ooo Schüler/innen von Schulbeginn bis zur sechsten Klasse. 95% der Schüler/innen werden regelmäßig erreicht, da wir jede Schule zweimal jährlich besuchen.
- zahnärztliche Untersuchung der Zähne (Reihenuntersuchung)
- Dokumentation des Befundes
- Befundübermittlung an alle Eltern
- praktische Zahnputzübung nach dem KAI - Prinzip
- altersgerechte Ernährungsberatung und Information über Mundhygiene und Kariesentstehung
- Applikation eines Fluoridpräparates 2x/Jahr (mit Einverständniserklärung der Eltern)
Durch die Erfassung kompletter Jahrgänge an den Schulen kann eine gesamte Bevölkerungsgruppe erreicht werden (Gruppenprophylaxe). Auf diese Weise profitieren alle Schulkinder von den Maßnahmen. Regelmäßig werden die Eltern über den Zustand der Zähne ihrer Kinder informiert. Bei behandlungsbedürftigen Zähnen, werden sie aufgefordert, ihr Kind bei einem niedergelassenen/r Zahnarzt/ärztin vorzustellen. Durch die Einbeziehung der Lehrkräfte wird überdies ein Multiplikatoreffekt erzielt.
- Überweisung an den/die Hauszahnarzt/ärztin bei behandlungsbedürftigen Zähnen
- Kinder, die ein hohes Kariesrisiko tragen, können einer Intensivbetreuung zugeführt werden
- Gesundheitsberichtserstattung werden erstellt und ermöglichen eine gesundheitspolitische Steuerung
Mundhygieneunterweisung
Zwei Mal jährlich wird bei den Schüler/innen altersgerecht das Grundwissen über zahngesundes Verhalten aufgebaut und die Zahnputztechnik praktisch geübt. Um richtiges Zähneputzen auch zu Hause anzuwenden, bedarf es regelmäßiger Wiederholung. Dies kann im Rahmen der Gruppenprophylaxe geleistet werden.
Fluoridierung der Zähne
Die Aufbringung eines fluoridhaltigen Präparates (Duraphat-Lack) gilt derzeit als effektivste Methode der Kariesvorbeugung. In der Region Kassel erhalten die Kinder die Möglichkeit nach Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, zweimal jährlich an dieser Maßnahme teilzunehmen. Die Beteiligung liegt bei ca. 7O% der Grund - und Förderschüler der Region Kassel.
Im Zusammenhang mit der schulzahnärztlichen Tätigkeit wird eine Elternsprechstunde angeboten. Hier versuchen wir die Eltern zahnbehandlungsbedürftige Kinder zu erreichen, die ihre Kinder bisher nicht einem/r niedergelassenen/r Zahnarzt/ärztin vorgestellt haben. Wir klären über die erforderlichen Maßnahmen auf, motivieren zur Behandlung und versuchen Behandlungsängste abzubauen.
Im Arbeitskreis Jugendzahnpflege Stadt und Landkreis Kassel, dessen Geschäftsstelle am Gesundheitsamt eingerichtet ist, vertritt die Sachgebietsleiterin Zahnärztin Rupp-Peter die Arbeit des zahnärztlichen Dienstes.
Weiterhin ist der zahnärztliche Dienst zuständig für die Begutachtung von Heil- und Kostenplänen in Amtshilfe für die Sozialämter, die Jugendämter und die Beihilfestellen der Region.
| Ansprechpartnerin: | Frau Rupp-Peter, Zahnärztin |
| Institution: | Gesundheitsamt Region Kassel |
| Ansprechpartnerin: | Frau Busch |
| Telefon: | 0561 / 1003-1950 |
| Telefax: | 0561 / 1003-1914 |
| E-Mail: | beatrice.busch@stadt-kassel.de |
| Büro: | 2. Stock, Zimmer 2.74 |
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Wilhelmshöher Allee 19 - 21 34117 Kassel |
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