Seit dem 16.07.2009 sind Himmelslaternen per Gefahrenabwehrverordnung in Hessen verboten. Aufgrund der zunehmenden Zahl von Bränden, die durch Himmelslaternen verursacht werden, und insbesondere wegen des jüngsten Brandes in Dieburg am 11. Juli 2009, bei dem ein Sachschaden in nicht unerheblicher Höhe entstanden ist, hat sich die Landesregierung entschlossen, ein landesweites Verbot des Aufsteigenlassens von sog. Himmelslaternen auszusprechen.
Es ist der romantische Höhepunkt einer jeder Party, wenn die so genannten Wunschlaternen in den Nachthimmel steigen. Mit der Romantik kann es jedoch schnell vorbei sein, nämlich dann, wenn die wunderschönen Himmelslichter zur Brandgefahr werden. Was würden Sie davon halten, wenn eine solche Laterne, beschriftet mit dem innigsten Herzenswunsch ihrer Nachbarn, Ihr Haus in Brand steckt oder dadurch ganze Getreidefelder den Flammen zum Opfer fallen?
Leider sind in jüngster Vergangenheit schon oft Schäden durch derartige Glücksbringer entstanden.
Die Feuerwehr Kassel empfiehlt Ihnen auf den Erwerb und die Benutzung dieser Erzeugnisse zu verzichten. Die Verwendung der obern beschriebenen Fluglaternen ist wegen der mit ihr einhergehenden unkalkulierbaren Risiken für Leben, Gesundheit und Eigentum sowohl der Anwender, als auch Dritter nicht zu Verantworten.