Sind Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben?
Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt:
Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt:
Hessen (2005)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten,
- für Schlaf- und Kinderzimmer,
- für Flure, die als Rettungsweg dienen,
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2014.
Rheinland-Pfalz (2003)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten,
- für Schlaf- und Kinderzimmer,
- für Flure, die als Rettungsweg dienen,
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012.
Saarland (2004)
- in Neu- und Umbauten,
- für Schlaf- und Kinderzimmer,
- für Flure, die als Rettungsweg dienen.
Gilt für alle Neubauten, die nach dem 18. Februar 2004 erstellt wurden.
Gilt für alle Neubauten, die nach dem 18. Februar 2004 erstellt wurden.
Schleswig-Holstein (2004)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten,
- für Schlaf- und Kinderzimmer,
- für Flure, die als Rettungsweg dienen,
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010.
Hamburg (2006)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten,
- für Schlafräume, Kinderzimmer,
- für Flure, die als Rettungsweg dienen,
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.Dezember 2010.
Mecklenburg-Vorpommern (2006)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten,
- für Schlafräume, Kinderzimmer,
- für Flure, die als Rettungsweg dienen,
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2009.
Thüringen (2008)
- in Neu- und Umbauten,
- für Schlaf- und Kinderzimmer,
- für Flure, die als Rettungsweg dienen.