Die Berufsfeuerwehr bildet für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nach Maßgabe freier Stellen aus. Nach bestandener Anstellungsprüfung erfolgt im allgemeinem eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Zur Zeit besteht kein Einstellungsbedarf im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst.
Zur Zeit besteht kein Einstellungsbedarf im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.