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Einbürgerung clear

Beschreibung der Leistung

Ein/e Ausländer/in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Hierfür benötigen wir Ihren Pass und die Aufenthaltsgenehmigung. Zur Antragsabgabe ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden nicht abschließenden Auflistung entnehmen.

Einbürgerungsvoraussetzungen:

8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kürzere Zeiten in Ausnahmefällen möglich) oder

3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt bei Ehegatten/Lebenspartner Deutscher (Einkommensverhältnisse maßgeblich)

+     ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (z.B. Schul-,
       Studien- oder Berufsabschluss, Zertifikat Deutsch B1)

+     Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des
       Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

+     Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis ( nicht gem.
       §§ 16, 17, 20, 22, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)

+     Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der
       Lebensverhältnisse in Deutschland


An welche Behörde bzw. Institution muss ich mich wenden?

Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.

Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die drei Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel

  [*]

Die Stadt Kassel ist nur für Einwohner der Stadt Kassel zuständig (nicht Landkreis Kassel). Hier können Sie sich  beraten lassen, Ihre Anträge abgeben und später die Einbürgerungsurkunde abholen. Die Entscheidung über einen Einbürgerungsantrag trifft jedoch das Regierungspräsidium Kassel.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Pass des Einbürgerungsbewerbers

Welche Formulare werden benötigt?


Was kostet die Dienstleistung?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51 Euro.


Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?


Wo finden Sie uns?

Institution: Haupt- und Bürgeramt, Staatsangehörigkeitsfragen und Namensänderungen
Anschrift: Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Telefon: 0561-787-3151
Telefax: 0561-787-4097
ÖPNV: Fahrplanauskunft
Stadtplan: Lage im Stadtplan

Wie sind die Öffnungszeiten?


Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr


Wer ist für Sie zuständig?

(Einbürgerung):
Frau Anna Felber

Rathaus
Zimmer H102
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-3023
Fax: 0561 / 787-3042
E-Mail: anna.felber@stadt-kassel.de

Frau Elke Hankel

Rathaus
Zimmer H103
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-3151
Fax: 0561 / 787-3042
E-Mail: elke.hankel@stadt-kassel.de

Frau Petra Schmitz

Rathaus
Zimmer H101
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-3135
Fax: 0561 / 787-3042
E-Mail: petra.schmitz@stadt-kassel.de

Frau Margit Terme

Rathaus
Zimmer H101
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-3031
Fax: 0561 / 787-3042
E-Mail: margit.terme@stadt-kassel.de

*Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. URL: http://hessenfinder.hessen.de [^] [Stand: 22.01.2010]

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