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Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung clear

Beschreibung der Leistung

In Deutschland sind rund 3,2 Mio. Haushalte überschuldet, fast die Hälfte davon sind Familien mit Kindern.

Von Überschuldung spricht man, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht mehr ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie die fälligen Rechnungen, Raten und Verbindlichkeiten zu bezahlen.

Überschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen. [*]

Wir geben Hilfestellung in folgenden Bereichen:

  • Informationen über das gerichtliche Vollstreckungsverfahren
  • Maßnahmen zur Existenzsicherung, Sicherstellung des Lebensunterhalts,
  • Überprüfung von Ansprüchen auf Sozialleistungen
  • Aufstellung von Haushaltsplänen und Beratung zur Haushaltsführung
  • Entwicklung von Konzepten zur Schuldenregulierung
  • Verhandlung mit Gläubigern
  • Beratung zur Insolvenzordnung und Begleitung im Insolvenzverfahren

An welche Behörde bzw. Institution muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt bzw. in Ihrem Landkreis.

Die Auskunft über die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle ist abrufbar über das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rufnummer 0 18 01/90 70 50 (Montag - Donnerstag von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr; Anrufe aus dem Festnetz 9 bis 18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute) oder im Internet unter http://www.forum-schuldnerberatung.de/

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet bei der Landesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung Hessen".

Des Weiteren steht Ihnen das Online - Beratungsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung" unter http://www.meine-schulden.de/ mit umfangreichen Tipps zur Verfügung. [*]

Wenn Sie Arbeitslosengeld II (= Hart IV, AFK – Leistungen oder Leistungen nach dem SGB II) beziehen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Sachbearbeiter bei der Arbeitsförderung Kassel Stadt GmbH. Für alle anderen Bürger der Stadt Kassel ist das Wohnungsamt -Zentrale Fachstelle Wohnen- wir zuständig


Was kostet die Dienstleistung?

Die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos, sofern diese einen Anspruch auf Beratungshilfe haben. [*]

Die Beratung ist kostenfrei

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

§§ 1 u.16 SGB II und § 11 SGB XII  

Wo finden Sie uns?

Institution: Stadt Kassel - Wohnungsamt
Anschrift: Obere Königsstr. 8
34112 Kassel

Wie sind die Öffnungszeiten?


Telefonische Sprechzeiten

Montag: 8.30 - 10.00 Uhr
Dienstag: 8.30 - 10.00 Uhr
Mittwoch: 8.30 - 10.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 10.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 10.00 Uhr
zur Terminvereinbarung

Wer ist für Sie zuständig?


Frau Martina Göbel

Rathaus
Zimmer K818
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6068
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohnungsamt@stadt-kassel.de

Herr Ralf Grasmeier

Rathaus
Zimmer K818a
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6258
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohnungsamt@stadt-kassel.de

Frau Rita Hildebrandt

Rathaus
Zimmer K820
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6259
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohnungsamt@stadt-kassel.de


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