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Google Street View: Widerspruch weiterhin empfohlen clear

"Wir empfehlen nachdrücklich, Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzulegen", bekräftigte Bürgermeister Jürgen Kaiser die Position der Stadt gegenüber dem flächenhaften Abfilmen von Straßen. Auch habe die Stadt in ihrer Rolle als Eigentümerin inzwischen für einige städtische Liegenschaften von dieser Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch gemacht.

"Wir empfehlen nachdrücklich, Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzulegen", bekräftigte Bürgermeister Jürgen Kaiser die Position der Stadt gegenüber dem flächenhaften Abfilmen von Straßen. Auch habe die Stadt in ihrer Rolle als Eigentümerin inzwischen für einige städtische Liegenschaften von dieser Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch gemacht.

Fotomontage: Kameralinse mit Schild Einfahrt verboten; © Stadt Kassel

"Man wollte einfach nur Gras über die Proteste wachsen lassen, als im Mai die Fotofahrten abgebrochen wurden" – so das Fazit von Kaiser zur aktuellen Ankündigung von "Google" das umstrittene Projekt "Street-View" demnächst in den 20 größten deutschen Städten zu starten. Mit diesem Vorhaben des US-Internet-Giganten entlarve sich die seinerzeitige Unterbrechung als Farce - ein wirklicher Verzicht auf das umstrittene Projekt sei von Google nicht mehr zu erwarten.

Die Stadt Kassel bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Vereinfachung des Widerspruchs gegen die von Google geplante digitale Veröffentlichung von Häusern und Straßenzügen auf dieser Seite einen Mustertext zum Download an. Die von vielen Seiten formulierten datenschutzrechtlichen Bedenken bleiben unverändert bestehen.

Informationen und Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen

Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang erhalten im Bürgerbüro Mitte und dessen Außenstellen auf Anfrage ein Formular, um auf dem Postweg ihren Widerspruch geltend machen zu können. Dieses Formular zum handschriftlichen Ausfüllen können Sie sich über diese Seite ebenfalls ausdrucken:

Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang erhalten im Bürgerbüro Mitte und dessen Außenstellen auf Anfrage ein Formular, um auf dem Postweg ihren Widerspruch geltend machen zu können. Dieses Formular zum handschriftlichen Ausfüllen können Sie sich über diese Seite ebenfalls ausdrucken:


Hintergrund

Als Zusatzfunktion des Landkarten- und Luftbilddienstes „Google Maps“ sollen Aufnahmen von Straßenzügen und Häuserfronten in einigen größeren hessischen Städten frei im Internet zur Verfügung gestellt werden. Um diese Aufnahmen zu machen, fahren Autos mit Google-Aufkleber und einem etwa 1,50 m hohen Mast auf dem Dach, an dem Kameras in alle vier Richtungen befestigt sind, durch die Straßen. Datenschützer betrachten diese Aktivitäten mit Sorge. Sie weisen daraufhin, dass jede/r das Recht und die Möglichkeit hat, der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und insbesondere von selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen.

Als Zusatzfunktion des Landkarten- und Luftbilddienstes „Google Maps“ sollen Aufnahmen von Straßenzügen und Häuserfronten in einigen größeren hessischen Städten frei im Internet zur Verfügung gestellt werden. Um diese Aufnahmen zu machen, fahren Autos mit Google-Aufkleber und einem etwa 1,50 m hohen Mast auf dem Dach, an dem Kameras in alle vier Richtungen befestigt sind, durch die Straßen. Datenschützer betrachten diese Aktivitäten mit Sorge. Sie weisen daraufhin, dass jede/r das Recht und die Möglichkeit hat, der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und insbesondere von selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen.