Die Stadt Kassel hat jetzt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Geschäftsgebäudes am Königsplatz 55 positiv entschieden. Das teilte Stadtbaurat Norbert Witte im städtischen Pressedienst mit. Wie bereits berichtet wurde, soll dort ein neues Geschäftshaus entstehen.
Das Bauvorhaben sei an strenge Bedingungen geknüpft, unterstrich Stadtbaurat Witte. Grundsätzlich gelte, dass sich der Neubau in die Bebauung der näheren Umgebung einfügen müsse. Dem Investor sei zudem aufgegeben, für die Gestaltung aller Fassaden einen Architekturwettbewerb auszuloben. Der Neubau insgesamt muss sich städtebaulich in die Bezugspunkte Königsplatz, Kölnische Straße und Wolfsschlucht einfügen und darf nicht als störendes Element wirken. Dies gelte insbesondere auch für die vorhandenen Höhen der umgebenden Gebäude.
Da auch das Henschelhaus in der Wolfsschlucht 24/24 A in das Bauvorhaben einbezogen werden soll, sei es erste Zielsetzung, dessen Fassade im derzeitigen Zustand mit dem Mansardendach zu erhalten. Sollte dies aus technischen Gründen und damit verbundenen Kosten nicht wirtschaftlich möglich sein, werde die Fassade zwar abgebrochen, im Zuge des Neubaus jedoch wieder detailgenau aufgebaut, unterstrich Witte. Dabei sollen sowohl die Eingangstüren - bis auf die Tür zur Apotheke - als auch die figürlichen Stuckelemente der Fassaden geborgen und wieder verwendet werden. Bei Elementen, die nicht zerstörungsfrei demontiert werden können, müssen restauratorische Abdrücke gefertigt werden, die als Formen für die detailgetreue Wiederherstellung verwendet werden können.
Es sei bedauerlich, dass in der öffentlichen Diskussion der Eindruck entstanden sei, als werde aus nicht nachvollziehbaren Gründen ein Stück der baulichen Geschichte Kassels aufgegeben, sagte Stadtbaurat Witte. "Aus der Sicht der Stadtentwicklung ist es unser Ziel, die Attraktivität der Innenstadt und des Königsplatzes zu stärken. Daher ist die Ansiedlung eines Unternehmens mit einem hohen Qualitätsanspruch an dieser Stelle wünschenswert." Die baulichen Anforderungen an ein modernes Geschäftshaus seien jedoch kaum mit der vorhandenen Bausubstanz am Königsplatz und in der Wolfsschlucht zu verwirklichen.
"Diese Problematik wurde bereits frühzeitig im Denkmalbeirat beraten. Die Denkmalschutzbehörde hat daher im Einvernehmen mit dem Denkmalbeirat und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen den Erhalt der Fassade mit dem Mansarddach im Falle eines völligen Neubaus gefordert ", erklärte der Leiter der Denkmalpflege, Dietmar Taubert.
Das Henschelhaus ist 1921 errichtet worden. Es wurde gestalterisch an das "Brühl’sche Haus" angepasst, einem Rokkoko-Bau. Schon bei seinem Bau entsprach das Henschelhaus nicht der aktuellen Architektur seiner Zeit; Fachleute sprechen von einer "historisierenden Bauweise", die Architekturstile vergangener Epochen nachempfindet.
Nach der Beschädigungen im 2. Weltkrieg wurde das Henschelhaus in vereinfachter Gestaltung 1953 wieder aufgebaut. "Nach dem heutigen Verständnis ist der Denkmalwert des Hauses nicht eindeutig und daher diskussionsfähig. Ob es heute noch als Denkmal eingestuft würde, ist durchaus nicht sicher", so die Denkmalpflege. So kommt das Henschelhaus in der neuesten Auflage des Standardwerkes der Denkmalpflege "Georg Dehio. Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler.Hessen I. Regierungsbezirk Gießen und Kassel" aus dem Jahr 2008 nicht vor.
Bei genauen Höheneinmessungen wurde festgestellt, dass das Fundament des Gebäudes oberhalb der Platzebene des Königsplatzes liegt und selbst dann unterfangen werden müsste, wenn das neue Kaufhaus kein Untergeschoss bekäme.
Nachdem seriöse Kostengegenüberstellungen verschiedener Gründungs- und Sicherungsmaßnahmen sowie einer detailgetreuen Rekonstruktion vorgelegt und überprüft wurden, hat der Denkmalbeirat beschlossen, dass auch die Variante eines Abbruchs der Wand mit Bergung und Wiederverwendung der Zierstuckelemente inklusive der denkmalpflegerisch wertvollen Türen und anschließender Rekonstruktion möglich sein soll.
Über eine Anfrage oder einen Antrag über Baumaßnahmen oder auch ein Abbruchbegehren für ein denkmalgeschütztes Gebäude entscheidet die zuständige Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, wobei bei Abbrüchen der Denkmalbeirat zu beteiligen ist. Es sind alle Gründe für oder gegen den Antrag sorgfältig abzuwägen. Laut Paragraf 16 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes soll "die Genehmigung … nur erteilt werden, wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls dem nicht entgegenstehen."
"Dies wurde im vorliegenden Fall so gesehen, nachdem alle Beteiligten intensiv und ernsthaft die verschiedenen Möglichkeiten der Entscheidung bedacht und erörtert haben. Die Zustimmung zu dem Vorhaben, am Königsplatz ein neues Geschäftshaus zur Stärkung der Innenstadt zu errichten, ist erst nach Abwägung aller Belange erfolgt", sagte Stadtbaurat Witte abschließend.
Was ist der Denkmalbeirat und wie setzt er sich zusammen?
Im Denkmalschutzgesetz werden die Aufgaben des Denkmalbeirats wie folgt beschrieben:
(3) Bei der unteren Denkmalschutzbehörde soll nach Anhörung der Denkmalfachbehörde vom Kreisausschuss oder Magistrat ein sachverständiger, weisungsunabhängiger Beirat berufen werden, der die Denkmalschutzbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt. Der Beirat kann bestimmte Aufgaben auf ehrenamtliche Vertrauensleute übertragen.
Der Denkmalbeirat der Stadt Kassel ist ein beratendes Gremium und setzt sich aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern aus verschiedenen Institutionen, Vereinigungen, Vertretern der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen politischen Fraktionen und dem zuständigen Dezernenten zusammen. Er wird vom Magistrat nach den Vorschlägen der Institutionen und Fraktionen für die Dauer einer Legislaturperiode berufen und setzt sich zur Zeit wie folgt zusammen: Bund Deutscher Architekten, Haus- und Grundeigentümerverband Kassel, Freunde des Stadtmuseums, Kasseler Kunstverein, Kreishandwerkerschaft Kassel, Mieterverein Kassel, Museumslandschaft Hessen Kassel, Universität Kassel, Fachbereich 6, Bürgermeister, CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Grüne Fraktion, Kassler Linke und SPD-Fraktion.